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Politik: DHV übt Kritik an Eckpunkten zur Legalisierung
Nachdem Details aus dem Entwurf des Eckpunktepapiers der Bundesregierung für die Legalisierung von Cannabis veröffentlicht wurden, gibt der Hanfverband zu Bedenken, dass diese nicht geeignet seien, um den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Und zwar schließe eine THC-Obergrenze von 15% einen Großteil des aktuell existierenden Marktes für Haschisch aus. Konzentrate werden komplett ausgeschlossen. Die THC-Grenze von 10% für Erwachsene bis 21 Jahren geht völlig an der Realität vorbei. Die vorgeschlagene Besitzobergrenze von 20 Gramm ist für Menschen im ländlichen Raum wenig praktikabel.
Der DHV befürchtet weiterhin Polizeikontrollen und Strafverfahren für Personen, die mit geringfügig höheren Mengen angetroffen werden. „Es gibt ja auch keine Besitzobergrenze von einem Kasten Bier“, so DHV-Geschäftsführer Georg Wurth. Die Begrenzung beim Eigenanbau auf 2 Pflanzen ist nicht realistisch und im internationalen Vergleich beispiellos restriktiv. Malta hat den Anbau von vier Pflanzen erst vor Kurzem vollständig legalisiert. Außerdem ist es üblich, nur die Zahl der weiblichen, blühenden Pflanzen zu begrenzen und darüber hinaus Stecklinge für die Nachzucht zu erlauben. Einige Details begrüßte der DHV ausdrücklich. Etwa die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz oder das geplante Werbeverbot.
Quelle: DHV
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