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Politik: Med. Cannabis muss bald nicht mehr auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden
Medizinisches Cannabis soll künftig nicht mehr als Betäubungsmittel verschrieben werden müssen. Das sieht der Referentenentwurf der neuen Cannabisgesetzgebung vom Bundesgesundheitsministerium vor. Damit können künftig alle Ärzte, außer Zahn- und Tierärzten, Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben. Hintergrund ist eine geänderte Risikobewertung, denn das geplante Cannabisgesetz ermöglicht in einem bestimmten Rahmen auch den Freizeitkonsum von Marijuana. Die geplante Gesetzesänderung bei therapeutischem Cannabis lässt die Unternehmen der Branche, die Medizinalhanf importieren und vertreiben, auf eine stark wachsende Nachfrage hoffen. Bisher mussten Ärzte ein Betäubungsmittelrezept ausfüllen, wenn sie medizinisches Cannabis verordnen wollten.
„Für diese speziellen Rezepte gelten strenge Vorgaben und Dokumentationspflichten. Die Verschreibung als Betäubungsmittel stellt ein erhebliches Hemmnis dar“, sagt Jakob Sons, Mitgründer und Geschäftsführer von Cansativa. Diese Barrieren würden laut Gesetzentwurf künftig entfallen. „Wir gehen davon aus, dass es viele Ärzte gibt, die dann bereit sind, Cannabis als Medizin zu verschreiben“, sagt er. Der Markt für Medizinalcannabis in Deutschland beläuft sich derzeit auf rund 300 Millionen Euro gerechnet zu Abgabepreisen an die Patienten, schätzt Cansativa. Von gesetzlichen Krankenkassen wurden im vergangenen Jahr Verordnungen in Höhe von fast 200 Millionen Euro erstattet. Hinzu kommt ein großer Anteil an Selbstzahlern sowie Privatpatienten.
Quelle: Handelsblatt
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