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Politik: Neue Verkehrsregeln für Cannabis-Konsum beschlossen
Der Bundestag hat kürzlich neue Regeln für den Cannabis-Konsum im Straßenverkehr verabschiedet. Autofahrer mit einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter oder mehr müssen künftig mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Diese Entscheidung basiert auf den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums.
Laut Experten entspricht der neue Grenzwert etwa 0,2 Promille Alkohol und liegt deutlich unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der ein erhöhtes Risiko festgestellt wird. Ein Messfehlerzuschlag wurde ebenfalls berücksichtigt. Ziel ist es, nur diejenigen zu sanktionieren, die in einem zeitlichen Zusammenhang zum Fahren Cannabis konsumiert haben.
Die Bundesregierung führt zudem ein Alkoholverbot im Straßenverkehr nach dem Cannabis-Konsum ein. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet. Für Fahranfänger gelten wie bei Alkohol besondere Regeln: In der zweijährigen Probezeit und für unter 21-Jährige ist Cannabis komplett verboten – der Grenzwert von 3,5 Nanogramm findet hier keine Anwendung.
Die neuen Regelungen stoßen auf unterschiedliche Reaktionen: CDU-Politiker Florian Müller bezeichnete sie als „schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit“ und kritisierte die Bestrebungen, das Autofahren für Cannabis-Konsumenten zu erleichtern. Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen betonte hingegen, dass niemand im Rausch Auto fahren dürfe. Der TÜV-Verband hält die Einführung des neuen Grenzwerts angesichts der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse für verfrüht.
Quelle: Tagesschau
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