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Politik: Vorläufig keine Anpassung der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr geplant
Entgegen der Forderung aus den Koalitionsfraktionen sehen die Gesetzespläne der Bundesregierung für die Cannabislegalisierung zunächst keine Anhebung der THC Grenzwerte für den Straßenverkehr vor. Im nunmehr von mehreren beteiligten Ministerien vervollständigten Referentenentwurf heißt es nur: „Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die Auswirkungen der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht medizinischen Zwecken auf die geltenden Grenzwerte im Straßenverkehr auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.“
Autofahrer und Autofahrerinnen, die in Deutschland Cannabis konsumieren, müssen derzeit damit rechnen, den Führerschein zu verlieren. Das kann nach jeder Polizeikontrolle passieren, auch wenn der letzte Joint schon tagelang her ist. Grund sind die extrem niedrigen THC Werte, die Betroffene maximal im Blut haben dürfen: 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum sind maximal erlaubt. Deshalb hatten sich Politiker der Ampelfraktionen dafür ausgesprochen, die Grenzwerte im Zuge der Liberalisierung nach oben anzupassen. Das ist nun nicht mehr vorgesehen. Bis wann die Evaluierung abgeschlossen sein soll, wird im Gesetzentwurf nicht vorgeschrieben. Damit könnte es noch Jahre dauern, bis die Werte erhöht werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Gesetzespläne vor einigen Tagen in die sogenannte Ressortabstimmung gegeben.
Quelle: RND
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