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UPDATE: Polizei Hamburg ermittelt wegen Joint-Bildern auf Facebook
Update 5.1.18, 13:20 Uhr: Eine Sprecherin der Polizei Hamburg hat uns soeben bestätigt, dass es sich hierbei tatsächlich um ein Schreiben der Polizei Hamburg handelt. Die Hintergründe sind uns weiterhin unbekannt - wir bitten den Betroffenen abermals, kurz mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir beide Seiten der Geschichte erzählen können. Zum Anlass des Schreibens erklärt die Sprecherin: "Ein Strafverfahren gem. §29 (1) Nr.3 BtMG wegen des Besitzes von Betäubungsmittel ist in solch einem Fall denkbar. Das Veröffentlichen von Bildern mit rauschgiftverdächtigen Substanzen begründet einen Anfangsverdacht. Bei Kenntniserlangung unsererseits folgt somit die Einleitung eines Strafverfahrens."
Der fragliche Paragraph lautet "(Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer) Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein."
Ursprünglicher Text:
Wie Cannabis-Rausch.de soeben meldete macht derzeit ein merkwürdiges Schreiben der Polizei Hamburg die Runde: Demnach sei gegen einen Mann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil er am 9. Dezember vergangenen Jahres Fotos von Joints auf Facebook hochgeladen habe.
Das Schreiben lautet: “In einem hier anhängigen Ermittlungsverfahren wird Ihnen die Begehung / Teilnahme an folgender Straftat vorgeworfen: Durch Internetrecherche wurde bekannt, dass sie [sic!] gegen das BTMG verstoßen haben, indem sie [sic!] Joints in Bildern (Facebook) aufzeigten.” Weitere Angaben, die über das Datum hinaus gehen, fehlen. Der Rest des Schreibens wurde unkenntlich gemacht.
Wir hoffen sehr, dass wir hier einer Zeitungs-Ente aufsitzen - nicht zuletzt wegen der Tippfehler bei der Anrede "Sie". In der Vergangenheit kam es allerdings bereits einmal zu einer Hausdurchsuchung, nachdem ein deutscher Internetnutzer Videos von Marihuana-Blüten online gestellt hatte. Ob und wieso das Posten von “Joints in Bildern” eine Straftat gemäß dem BTMG darstellt, muss sich noch zeigen.
Sollte sich das Foto als echt herausstellen, bleibt zu fragen, ob die Anzeige im Zusammenhang mit dem Internet-Zensur-Gesetz steht, das die Große Koalition vor den Bundestagswahlen überstürzt verabschiedete und das in diesen Tagen vollends in Kraft tritt. Das beschönigend “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” getaufte Regelwerk soll - in der Theorie zumindest - Social Media-Betreiber zwingen, schneller gegen anstößige oder illegale Inhalte vorzugehen.
Facebook legte sich bereits in der Vergangenheit mit Legalisierungsbefürworter, Cannabis-Medien und Anbietenr von legalem Raucherzubehör an. grow! Magazin zum Beispiel wurde im vergangenen Jahr von Facebook-Bots als “Escortservice” eingestuft und darf seitdem keinerlei Eigenwerbung mehr schalten. Wiederholte Versuche, ein klärendes Gespräch mit einem menschlichen Facebook-Mitarbeiter zu erhaschen, blieben hoffnungslos.
Wir würden uns sehr freuen, wenn der Betroffene aus obiger Anzeige kurz mit uns Kontakt aufnehmen würde.
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Kommentare
Kommentar von Niko |
https://twitter.com/PolizeiHamburg/status/949250102488641536
Kommentar von Andreas Gerhold |
Der Cannabis Social Club Hamburg e.V. ist ebenfalls dran und hat per Mail folgende Antwort der Polizei Hamburg bekommen:
"Schönen guten Tag Herr Gerhold.
In diesem Fall bestätigen wir, dass es sich um ein Schreiben der Polizei Hamburg handelt.
Das Veröffentlichen von Bildern auf denen Personen mit rauschgiftverdächtigen Substanzen in der Hand, Mund, etc. abgebildet sind, begründet den Anfangsverdacht gegen §29 (1) Nr.3 BtMG (Besitz von Betäubungsmitteln) verstoßen zu haben. Bei Kenntniserlangung unsererseits folgt somit die Einleitung eines Strafverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen"
Wir haben auf Facebook eine Gruppe eingerichtet in der wir genau solche Bilder posten und der Polizei Hamburg bekannt geben. Anwälte stehen bereit und die Presse wird sich freuen.
https://www.facebook.com/groups/159481934679951/
LG
AG
Kommentar von NeoVG |
"bleibt zu fragen, ob die Anzeige im Zusammenhang mit dem Internet-Zensur-Gesetz steht" -> Nein, das hat damit absolut nichts zu tun. Beim NetzDG geht es um Inhalte, die selbst Straftaten darstellen, also insbesondere Volksverhetzung und dergleichen. Ein Bild einer Straftat ist für sich selbst keine Straftat, sondern allenfalls die (ziemlich gute) Begründung eines Verdachts auf eine. Außerdem richtet sich das NetzDG ausschließlich gegen Dienstleister, die strafrechtlich bedenkliche Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich machen, nicht diejenigen Personen, die diese Inhalte originär produziert haben.
Allgemein muss ich sagen, dass man selbst schuld ist, wenn man auf diese Art Aufmerksamkeit auf sich zieht und freiwillig einen begründeten Verdacht schafft. Die Gesetzeslage ist klar (ob nun gerecht oder nicht) und die Staatsanwaltschaften _müssen_ Straftaten verfolgen, wenn sie von diesen Kenntnis erlangen. Also ist und bleibt die oberste Regel, sie _keine_ Kenntnis davon erlangen zu lassen, erst recht nicht, indem man es ihnen quasi selbst mitteilt.
Kommentar von peter |
der vorwurf hat doch vor gericht überhaupt keinen bestand, wie sollen sie ihm denn anhand der bilder nachweisen, mit welchem inhalt der joint gedreht wurde? wenn er die joints fürs foto nur mit tabak gedreht hat?
Kommentar von Dr-X |
Veröffentlichung durch ein Foto stellt legendlich ein Motiv dar, jedoch die Tatsache das Inhalte/Motive von Fotodokumente selbst keine Strafbare Handlung besitzen wenn kein Verletzung (DURCH DIE AUFNAHME SELBST BESTEHT WIE) A) Erregung öffentlichen Ergernisses B) Bedenkliche Inhalte eindeutig (nur durch diese einzige Aufnahme) jeder Zweifel ausgeschlossen ist. Zudem können Fotos im Internet von Dritte Personen bearbeitet werden ohne das die Person (Fotograf) seine Zustimmung dazu gegeben hat.
ZUSAMMENFASSUNG:
1. Ein Bild welches von einer Anzahl-X beliebigen Personen verändert werden könnte 2. mit dem Motiv einer Cannabis Pflanze etc.. 3. Welches auch noch von Suchmaschinen und META-Crawler in rasender Geschwindigkeit veröffentlicht wird = gleichgesetzt mit dem Konsum BTMG Substanzen?
-- rauschgiftverdächtige Substanzen werden versteuert Verkauf - Prof. Dr. David Nutt. BITTE: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Drogen-schadenspotenzial-nutt-2010.svg
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