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Rückschlag für Patienten – Beschwerde von Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) bezeichnet die erst unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juni diesen Jahres zu einer Beschwerde eines Cannabispatienten zu einem vorhergegangenen Urteil zurecht als Schock: Schließlich ist die Konsequenz, dass die mitunter absurd hohen Kosten für medizinisches Cannabis nun nur noch in solchen Fällen von den Krankenkassen übernommen werden wird, wenn es zu der jeweiligen Indikation auch entsprechende klinische Studien gibt.
Dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Eilantrag des Patienten, welcher aufgrund seiner Cluster-Kopfschmerzen bereits seit langem arbeitsunfähig ist, von Sozialleistungen lebt und sich das medizinische Cannabis folglich nicht leisten kann, zurückgewiesen hat, ist für alle Betroffenen ein herber Rückschritt. Die behandelnde Ärztin sagte in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung: „Das Gesetz ist gescheitert.“ Die Karlsruher Richter hielten im Eilverfahren eine summarische Prüfung für ausreichend und stützen sich bei ihrer Entscheidung auf ein Gutachten des MDK, dem medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Diesem zufolge liegt noch keine kontrollierte Studie vor, welche einen therapeutischen Erfolg einer Behandlung mit Cannabis belegt.
Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der ACM, weißt in einem Kommentar zu der Entscheidung darauf hin, dass man ein solches Vorgehen der Krankenkassen bereits erwartet hatte. „Wir hatten aber nicht unbedingt damit gerechnet, dass diese Rechtsauffassung vor Gericht Bestand haben würde.“ Wir schließen uns der Hoffnung von Dr. Grotenhermen an, dass der Gesetzgeber möglichst bald die immer dringender notwendigen Nachbesserungen vornehmen wird, auf dass dieses Gesetz doch noch der Erfolg wird, für welches es von manchen noch immer gehalten wird.
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