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Schweiz: Endlich Rechtssicherheit im Cannabis-Anbau für die Schweizer Landwirtschaft

16.11.2020 11:02
von grow! Magazin
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Politik & Gesellschaft

News/Mitteilung der IG Hanf Schweiz 16.11.2020: Es freut uns euch mitzuteilen, dass im Rahmen des Agrarpakets 2020 beschlossen wurde, ab dem 1. Januar 2021 den Anbau von Hanfsorten mit einem THC-Gehalt von <1% welche nicht im EU-Sortenkatalog für Hanf gelistet sind, auch in der in der gewerblichen Landwirtschaft sowie im produzierenden Gartenbau offiziell zuzulassen.

Konkret wird Hanf bzw. Cannabis Sativa L. unter anderem aus Anhang 1, Punkt 4 der Saat- und Pflanzgut-Verordnung des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gelöscht.

Die Änderungen bedeuten in der Folge auch, dass die Vermehrungsmaterialverordnung ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr auf Hanf anwendbar ist und Saatgut sowie Jungpflanzen von allen Hanfsorten mit einem THC-Gehalt von <1% zum Anbau in der gewerblichen Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau (inkl. Treibhäuser) in der Schweiz ohne vorhergehendes Sortenzulassungsverfahren frei verkehrsfähig sind.

Das bis anhin geltende Merkblatt Hanf als Vollzugshilfe des Vermehrungsmaterialrechts hat nach der Aufhebung sämtlicher Bestimmungen zum Hanf im Vermehrungsmaterialrecht keine Berechtigung mehr und wird daher, wie uns durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bestätigt wurde, nicht weitergeführt. Das BLW ist derzeit dabei, die Kommunikation der ab 2021 geltenden Änderungen zu erarbeiten.

Die in gewissen Kantonen geltende Meldepflicht für den Hanfanbau ist von diesen Änderungen nicht betroffen und kann nach dem 1. Januar 2021 bestehen bleiben. Für die landwirtschaftliche Produktion von Hanf sind die Bestimmungen des Pflanzengesundheitsrechts zu beachten. Für den Einsatz von Hanf als Futtermittel sind die Bestimmungen des Futtermittelrechts zu beachten.

Quelle: https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzliche-produktion/hanf.html

Die IG Hanf hat intensiv auf diese Entwicklung hingearbeitet und begrüsst die genannten Änderungen entsprechend. Sie sind ein weiterer wichtiger Schritt zum Ausbau und der Festigung der Pionierrolle der Schweiz im Bereich Cannabis.

IG HANF | CI CHANVRE | CI CANAPA

www.ighanf.ch

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