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Schweiz: Geringe Menge Cannabis straffrei in mehreren Kantonen (Update)
Anfang September entschied das Schweizer Bundesgericht, dass der reine Besitz einer geringfügigen Menge von Betäubungsmitteln (unter 10 Gramm) nicht strafbar sei, solange es für den eigenen Konsum bzw. die unentgeltliche Abgabe an einen anderen, volljährigen Konsumenten gedacht sei. Die bis dato von Schweizer Polizisten vertretene Meinung, der Besitz von Cannabis sei grundsätzlich verboten, sei somit falsch. Die Folge: Betroffene Konsumenten müssen in keiner Weise für die gegen sie verhängten Verfahrenskosten aufkommen.
Die Stadtrichterämter von Zürich und Winterthur reagierten: Beide Ämter signalisierten gegenüber Medien, dass in solchen Fällen von “geringen Mengen” künftig das Verfahren sofort eingestellt werden würde. Wie Blick.ch schreibt, scheint aber die Stadtpolizei Zürich weiter an der atlen Vorgehensweise festzuhalten: “Man wolle den Entscheid analysieren, aber vorerst weiterhin Bussen austellen. Auch wenn das Verfahren bei Nicht-Bezahlen eingestellt werden würde.”
Ende vergangener Woche zog mit Thurgau ein weiteres Kanton nach; hier verkündeten Polizeisprecher, dass der Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis künftig keine Anzeige und keine Bussgelder mehr nach sich ziehen würde.
Allerdings: Beim Konsum oder gar Handel drückt man in den genannten Kantonen auch weiterhin kein Auge zu. Thurgau alleine sah mehr als 670 Bussgeldverfahren im Jahr 2016 wegen des Besitzes oder Konsums von Cannabis.
Aus St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden wird hingegen berichtet, dass die dortigen Polizeien das Bundesgerichtsurteil vorerst ignorieren. Man gehe dort davon aus, dass wer Cannabis mitführt, auch ein Konsument sei.
Stein des Anstoßes war eine Personenkontrolle im Dezember 2015 in Basel-Stadt, bei der Kantonspolizisten circa 0,5 Gramm Marihuana und 0,1 Gramm Haschisch sicherstellten. Die betroffene Person legte Beschwerde gegen das eingeleitete Strafverfahren und Bussgeldverfahren ein - und eskalierte den Streit schließlich bis zum Bundesgericht.
Update 5.10.: Mittlerweile erreichte uns die Nachricht, dass auch das Kanton Luzern im Falle von "Geringen Mengen" Cannabis fortan keine Ordnungsbussen mehr ausstellen wird.
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