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Spendenaufruf: Günter Weiglein braucht Hilfe!
Günter Weiglein bittet um Spenden um ein Strafverfahren zu finanzieren, in dem er wegen Eigenanbau zu medizinischen Zwecken angeklagt und in zwei Instanzen verurteilt wurde.
Günter hat nach einem schweren Motorradunfall Dauerschmerzen, die er mit Hanfblüten gut im Griff hat. In einem langen Rechtsstreit hat er für sich und für viele andere Patienten erreicht, dass die Medikation mit Hanfblüten von den Krankenkassen bezahlt werden muss. Weil die Versorgung aus der Apotheke nie richtig funktioniert, hat er 2020 wieder selbst angebaut, und ist dafür in zwei Instanzen zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Der Rechtsstreit hat Günters Reserven und die seiner Familie aufgebraucht. Und das dicke Ende kommt noch, wenn es bei den Verurteilungen bleibt: die Verfahrenskosten. Aber Günter kann das Blatt in der Revision noch wenden. Prof. Dr. Thomas Fischer, früherer Vorsitzender des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, heute Strafverteidiger in der Kanzlei Gauweiler & Sauter hat eine fulminante Revisionsschrift geschrieben. Dieser Prozess kann Rechtsgeschichte schreiben und wird wahrscheinlich mehr zur Entkriminalisierung des Hanfs beitragen, als das schon wieder ins Wanken geratene Vorhaben der regierenden Koalition.
Um das durchzustehen, braucht Günter Geld. Spendenkonto und weitere Infos auf www.guenter-im-recht.de. Dort gibt es auch ein Spendenbarometer, dass alle Spender nennt - wenn Sie nicht anonym bleiben wollen. Und auf alle Spender wartet eine von Günter gestaltete Überraschung.
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