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Trier, Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Headshop-Besitzer
Kürzlich erfuhren wir von dem ersten Cannabis-Automaten in Deutschland, wo seit Ende letzten Jahres CBD-Blüten angeboten wurden. Die Besitzer und Betreiber von Headshops in Trier, Kassel, Bonn und Heidelberg hatten nun Anfang April Besuch von der Polizei, wobei der Cannabis-Automat sowie CBD-Blüten aus dem Headshop Trier und einem Gastronomiebetrieb beschlagnahmt wurden sowie der Online-Verkauf untersagt. Die Blüten wurden als legale Substanzen zum Kauf angeboten. CBD verursacht bekanntlich keinen Rausch, hat dafür entspannende und schmerzlindernde Wirkungen, die den Kunden zugute kommen sollten.
Die Begründung für diese Aktion der Staatsanwaltschaft liegt darin, dass das Betäubungsmittelgesetz seit ein paar Jahren die Nutzung von Hanfpflanzen mit einem THC-Wert unter 0,2 Prozent erlaubt, aber nur unter der Bedingung, dass diese Blüten industriell weiterverarbeitet werden (Speiseöle, Kosmetik, Dämmstoffe) oder zu Forschungszwecken benutzt und nicht an private Endkunden abgegeben werden. In diesem Fall sieht man evtl. den Tatbestand des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln gegeben. Die Produkte werden jetzt zunächst einmal auf enthaltene Wirkstoffkonzentrationen untersucht.
Quelle: General-Anzeiger/SWR
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