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Verfassungsgerichtsurteil: Cannabis-Verbot in Deutschland nicht verfassungswidrig
Der Amtsrichter und Cannabis-Aktivist Andreas Müller aus Bernau bei Berlin ist mit seiner Initiative vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Mit einer sogenannten Richtervorlage wollte er erreichen, dass das Cannabisverbot in Deutschland für verfassungswidrig erklärt wird. Insgesamt musste das Bundesverfassungsgericht nun über 13 weitgehend identische Vorlagen der drei Amtsgerichte Bernau, Pasewalk und Münster entscheiden. Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts erklärte nun alle Richtervorlagen für unzulässig.
Da Karlsruhe 1994 schon einmal über die Strafbarkeit des Cannabiskonsums entschieden hatte, hätten die Vorlagen eine ganz neue Sach- oder Rechtslage aufzeigen müssen. Die Amtsrichter hätten jedoch im Wesentlichen die alten Argumente wiederholt und somit nicht die Begründungsanforderungen erfüllt. 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Aufpassen sollte die Regierung nun, dass die politischen Gegenspieler nicht die Fakten verdrehen: Das Urteil des BVerfG ist kein Stolperstein für die Gesetzesvorhaben der Ampel-Regierung. Der Gesetzeshüter hütet die Gesetze, aber die Regierung muss sie schreiben und verabschieden. Der Ball liegt nun ganz bei den politisch Verantwortlichen. Die Justiz nimmt ihnen in diesem Fall ihre Pflichtaufgaben nicht ab.
Quelle: RND/ Krautinvest
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