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Ampel-Parteien einigen sich: Das geplante Cannabis-Gesetz in der Übersicht

02.12.2023 15:28
von grow! Magazin
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Politik+Gesellschaft

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf einen finalen Entwurf für das Cannabis-Gesetz geeinigt, das den Konsum unter bestimmten Bedingungen legalisieren und den Jugendschutz stärken soll. Der Gesetzentwurf ermöglicht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene, inklusive privatem Eigenanbau und kontrollierter Weitergabe durch Anbauvereinigungen. Die geplanten Regelungen sollen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis beitragen, den Gesundheitsschutz verbessern, den Schwarzmarkt eindämmen und den Kinder- und Jugendschutz stärken.

Wichtige Punkte im Überblick:

  1. Ziel des Cannabis-Gesetzes: Legalisierung des privaten Konsums unter bestimmten Bedingungen, Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs, verbesserte Gesundheitsprävention und Jugendschutz.

  2. Mengen und Besitz beim Eigenanbau: Erhöhung der erlaubten Besitzmenge von 25 auf 50 Gramm im privaten Raum, Erlaubnis von bis zu drei Pflanzen. Für medizinische Nutzer gelten diese Obergrenzen nicht.

  3. Strafen bei Überschreitung der Höchstmenge: Im privaten Raum unter 60 Gramm wird Überschreitung als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bußgelder können verhängt werden, abhängig vom Einkommen. Im öffentlichen Raum greift das Strafrecht ab 30 Gramm mit möglichen Haftstrafen von bis zu drei Jahren.

  4. Grenzwerte im Straßenverkehr: Der THC-Grenzwert soll noch festgelegt werden. Expertenvorschlag erwartet bis Ende März, um anschließend im Straßenverkehrsgesetz verankert zu werden.

  5. Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen: Mindestabstand von 100 Metern für den Konsum in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und ähnlichen Orten. Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Aufklärungskampagne zur Wirkung und Risiken von Cannabis.

  6. Geltungsbeginn des Gesetzes: Angestrebt wird der 1. April 2024, voraussichtliche Beratung im Dezember oder Anfang Januar in zweiter und dritter Lesung. Der Bundesrat entscheidet anschließend über das Gesetz.

Quelle: Vorwärts

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